Die Rechtsanwälte Stumpf & Pereira sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen, Kraftfahrer, Speditionen- und Transportunternehmen ausführlich zu allen Fragen des Verkehrsrechts:
Kommen Sie mit Ihrem Kfz-Schaden zu uns! Wir stellen immer wieder fest, dass die meisten Autofahrer nicht wissen, dass sie bei unverschuldeten Verkehrsunfällen das Recht haben, ihren Personen- und Sachschadenersatzansprüche über einen Anwalt auf Kosten des gegnerischen Kfz-Versicherung abwickeln zu lassen. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen haben Sie das Recht, Ihren Schadensersatzanspruch über einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Kfz-Versicherung abwickeln zu lassen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen sich einen Rechtsanwalt nehmen, um gegenüber der sachkundigen gegnerischen Kfz-Versicherung eine „Waffengleichheit“ zu erreichen. Lassen Sie Ihren unverschuldeten Verkehrsunfall deshalb über uns abwickeln. Die entstandenen Anwaltskosten rechnen wir gegenüber der gegnerischen Versicherung ab.
Die Interessen unserer Kunden sind vielschichtig. Unser Tätigkeitsbereich deckt alle Fragen eines Verkehrsteilnehmers ab. Für Kraftfahrer und Transportunternehmer ist vor allem das Fahrpersonalrecht besonders wichtig. Bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten drohen erhebliche Geldbußen. Aber auch bei Verstößen gegen das Gefahrgutrecht. Bei Straftaten im Straßenverkehr geht es vor allem und die Vermeidung eines Führerscheinentzugs.