Ich berate und vertrete Privatpersonen, Kraftfahrer, Speditionen- und Transportunternehmen ausführlich zu allen Fragen des Verkehrsrechts:
Kommen Sie mit Ihrem Kfz-Schaden zu mir! Ich stelle immer wieder fest, dass die meisten Autofahrer nicht wissen, dass sie bei unverschuldeten Verkehrsunfällen das Recht haben, ihren Personen- und Sachschadenersatzansprüche über einen Anwalt auf Kosten des gegnerischen Kfz-Versicherung abwickeln zu lassen. Bei unverschuldeten Verkehrsunfällen haben Sie das Recht, Ihren Schadensersatzanspruch über einen Anwalt auf Kosten der gegnerischen Kfz-Versicherung abwickeln zu lassen. Sie als Unfallgeschädigter dürfen sich einen Rechtsanwalt nehmen, um gegenüber der sachkundigen gegnerischen Kfz-Versicherung eine „Waffengleichheit“ zu erreichen. Lassen Sie Ihren unverschuldeten Verkehrsunfall deshalb über mich abwickeln. Die entstandenen Anwaltskosten rechne ich gegenüber der gegnerischen Versicherung ab.