Kanzlei Stumpf & Pereira
Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft
Bismarckstraße 5
69469 Weinheim
Mitglied des Deutschen Anwaltvereins

Familienrecht

Rechtsanwalt Dietmar Stumpf ist seit über 30 Jahren auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Rechtsanwalt Wilson Alves Pereira ist Fachanwalt für Familienrecht. Bei sehr schwierigen Sachverhalten beraten und besprechen sich beide Anwälte in ihrem Fachbereich untereinander. Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Angelegenheiten zur:

  • Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Ehewohnung
  • Ehevertrag
  • Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Haushaltsgegenstäde
  • Trennungs-, Ehegatten-, Kindesunterhalt
  • Vaterschaft
  • Sorgerecht
  • Zugewinngemeinschaft
  • Vermögensauseinandersetzung
  • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Gütergemeinschaft

Wir berücksichtigen in jeder Phase des Verfahrens auch die wirtschaftlichen Interessen unseres Kunden. Dazu gehört natürlich auch die Vermeidung teurer gerichtlicher Verfahren. Durch den Entwurf und den Abschluss von Eheverträgen, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen und sonstigen Vereinbarung zu allen familienrechtlichen Angelegenheiten, lassen sich teure gerichtliche Verfahren vermeiden. Je mehr die Parteien einvernehmlich regeln, umso weniger Raum bleibt für einen Streit. Es besteht auch die Möglichkeit, einer einvernehmlichen Scheidung, für die nur ein Anwalt benötigt wird.

Sobald sich eine Trennung vom Ehegatten oder Lebensgefährten anbahnt, sollten Sie auf jeden Fall einen Besprechungstermin wahrnehmen. Für Ihre Zukunft und die Zukunft Ihrer Kinder ist es wichtig, bereits jetzt für die Zukunft keine Fehler zu machen, seine Rechte zu kennen, zu wahren und zum richtigen Zeitpunkt geltend zu machen.



Urteilssammlung

  • Gesteigerte Unterhaltspflicht beim Kindesunterhalt

    OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. 12. 2014 - 13 UF 25/12
    Bezieht der Unterhaltspflichtige ein Ruhestandsgehalt, ist dieses bei der Ermittlung des Kindesunterhalts nur dann heranzuziehen, wenn es ihm nicht möglich ist, durch seine Arbeitskraft und unter Ausnutzung seiner durch Bildung, Ausbildung und Erfahrung bestimmten Möglichkeiten mehr zu verdienen. Ansonsten ist ein fiktives Einkommen anzurechnen.