Wir vertreten und beraten Privatpersonen, Unternehmen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen zu:
Das Sozialrecht hat für den rechtsuchenden Bürger eine hohe Bedeutung. Verschiedene Umstände wie Krankheit, Behinderung, Alter, Erwerbsunfähigkeit, Unfälle, Pflegebedürftigkeit und Arbeitslosigkeit lösen eine Vielzahl von sozialrechtlichen Ansprüchen aus. Wenn sich der Bürger mit seinen Ansprüchen an einen Sozialversicherungs- oder Sozialleistungsträger wendet, bedeutet das für ihn meist einen erheblichen Einschnitt seiner finanziellen Grundlage. Von großer Bedeutung ist auch die Verknüpfung zwischen arbeits- und sozialrechtlichen Problemstellungen, vor allem im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen wegen der Ruhe- und Sperrzeiten oder Erstattungsansprüche der Bundesagentur für Arbeit.
Wir vertreten Sie von der Antragsstellung an, in einem Anhörungsverfahren, bei Akteneinsicht über ein mögliches Widerspruchsverfahren bis hin zu einem Klage- und Berufungsverfahren vor den Sozialgerichten.