Wilson Alves Pereira
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Erbschaftssteuerrecht und Schenkungssteuerrecht

Das Erbschaftssteuerrecht und Schenkungssteuerrecht ist seit 25 Jahren Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Dietmar Stumpf.

Wir beraten und vertreten Unternehmen und Privatpersonen zu allen erbschaftssteuerrechtlichen und schenkungssteuerrechtlichen Fragen. Durch geschickte Planung und Gestaltung, kann Erbschafts- und Schenkungssteuer gespart werden.

In besonders schwierigen Fällen wird unser Kooperationspartner, die Steuerberaterkanzlei Eschelbach, miteinbezogen. Vor allem durch lebzeitige Vermögensübertragungen, können Steuerfreibeträge ausgenutzt werden. Bei Untemehmen können betriebliche Steuervorteile genutzt werden.

Rechtsanwalt Stumpf berücksichtigt die für Sie günstigsten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten und gibt für Sie Erbschaftssteuererklärungen gegenüber dem Finanzamt ab.

Für das Erbschaftssteuerrecht und Schenkungssteuerrecht wichtig ist auch das Erbrecht und Vorsorgerecht. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite: Erbrecht und Vorsorgerecht »



Urteilssammlung

  • Erstattung der Schenkungssteuer bei Zahlung durch Gesamtschuldner

    FG Baden-Württemberg Urteil vom 25.09.2013 - 7 K 159/11
    1. Leisten sowohl der Rechtsnachfolger des Schenkers als auch der Beschenkte als Gesamtschuldner Zahlungen auf die Schenkungssteuer und wird der Schenkungssteuerbescheid später aufgehoben, erfolgt die Erstattung der Steuer nach § 37 Abs. 2 AO nach dem Verhältnis der von den Gesamtschuldnern jeweils erbrachten Zahlungen. 2. Anders als bei Eheleuten kann bei dem Rechtsnachfolger des Schenkers und dem Beschenkten regelmäßig nicht angenommen werden, dass sie mit der Zahlung auch die Schuld des Anderen begleichen wollen.