Wilson Alves Pereira
Bismarckstraße 5
69469 Weinheim
Rechtsanwalt Fachanwalt
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Erbrecht und Vorsorgerecht

Das Erbrecht und Vorsorgerecht ist seit 25 Jahren Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Dietmar Stumpf. Wir beraten und vertreten sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen zu allen erbrechtlichen und vorsorgerechtlichen Fragen.

Eine fehlende oder falsche Todesfallplanung, kann für Sie erhebliche rechtliche und finanzielle Nachteile haben. Durch unsere anwaltliche Planung und Gestaltung haben Sie die Möglichkeit, diese Nachteile noch zu Lebzeiten weitgehend zu vermeiden. Wir sorgen dafür, dass sich Ihre Wünsche auch über den Tod hinaus realisieren. Damit können Sie für die Zukunft einen teuren, insbesondere gerichtlichen Streit, unter den Familienangehörigen vermeiden und dafür sorgen, dass Ihr Lebenswerk fortgeführt, Ihr Vermögen in Ihrem Sinne aufgeteilt wird und Ihre Wünsche und Vorstellungen sich erfüllen. Neben der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen von Todes wegen für den Erblasser, sind wir auch als anwaltllche Vertreter der Erben, der Pfllchttellsberechtigten und sonstigen Beteiligten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Nachlassauseinandersetzungen tätig.

Als Testamentsvollstrecker verwalten wir den Nachlass im Interesse der Erben. Zudem sorgen wir für die Abwicklung von Nachlassangelegenheiten im Ausland bzw. die Vertretung von Beteiligten, die sich im Ausland aumalten. Sie sollten zudem bereits heute Vorsorge treffen für eine Situation, in der Sie nicht mehr selbst über wichtige Angelegenheiten entscheiden können. Sei es durch Krankheit oder altersbedingt. In diesen Fällen bestellt das Gericht eine fremde Person als Ihren Betreuer. Wenn Sie dies vermeiden möchten, sollten Sie mittels einer Vorsorgevollmacht die Person Ihres Vertrauens für den Notfall ermächtigen. Ihre Vertrauensperson kann in Ihrem Sinne z.B. zu Vermögens- und Gesundheitsfragen bis zur Heimunterbringung entscheiden.

Wir beraten und vertreten Sie geme in allen erbrechtlichen und vorsorgerechtlichen Angelegenheiten:

  • Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
  • Nachlassermittlung
  • Stiftungsrecht
  • Untemehmensnachfolge
  • Ehegattentestament
  • Testament
  • Testamentsanfechtung
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächntnis
  • Verwaltung von Erbengemeinschaften
  • Erbscheinsverfahren
  • Erbrechtsvertrag
  • Rechte und Pflichten von Miterben
  • Pflichtteilsansprüche und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Für das Erbrecht und Vorsorgerecht wichtig ist auch das Erbschaftssteuerrecht und Schenklungssteuerrecht. Weitere Information erhalten Sie unter Erbschaftssteuerrecht und Schenklungssteuerrecht »



Urteilssammlung

  • Kein Pflichtteilsrecht des Nacherben ohne Ausschlagung

    OLG Köln, Urteil vom 5. 2. 2015 - 7 U 115/14
    Gründet eine Vor- und Nacherbschaft auf einer Wiederverheiratungsklausel, kann der Nacherbe seine Pflichtteilsrechte nicht ohne Ausschlagung der Nacherbschaft nach § 2306 II BGB geltend machen.